Allgemeines
Die Anfertigung der Bachelorarbeit ist Teil des Abschlussmoduls, das in der Regel
im 6. Fachsemester belegt wird. Im Folgenden erhalten Sie einige Hinweise zur Anfertigung
der Bachelorarbeit.
Wenn Sie das Studienfach English-Speaking Cultures/Englisch als Profilfach
belegen, müssen Sie Ihre Bachelorarbeit in diesem Fach schreiben. Die Bachelorarbeit
hat einen Gegenwert von 12 CP. Das begleitende Seminar im Umfang von 3 CP ist für
Studierende des Studiengangs ESC obligatorisch und wird in den General Studies angerechnet.
Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von mindestens
75 CP im Profilfach.
Studieren Sie English-Speaking Cultures mit Lehramtsoption ist
die Anfertigung der Bachelorarbeit in diesem Fach möglich, aber nicht verpflichtend
vorgesehen. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 CP und kann durch ein dringend
empfohlenes, wenn auch nicht verpflichtend vorgesehenes Begleitseminar ergänzt werden.
Es hat einen Gegenwert von 3 CP und wird in der Regel als Schlüsselqualifikation
anerkannt. Voraussetzung für die Anmeldung der Bachelorarbeit ist der Nachweis von
mindestens 45 CP im Fach ESC.
Der/die VeranstalterIn des Begleitseminars ist entweder Ihr/e ErstgutachterIn oder Ihr/e ZweitgutachterIn.
Bitte orientieren Sie sich bei der Auswahl Ihres/er PrüferInnen an den im Veranstaltungsverzeichnis
in den jeweiligen Fachdisziplinen angegebenen Themenkomplexen.
Sobald Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich mit diesem
Formular zur Bachelorarbeit anmelden.
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen und beginnt mit dem Tag der Zulassung durch
das
Zentrale Prüfungsamt.
Der Umfang der Bachelorarbeit soll 30 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten.
Die Bachelorarbeit ist in englischer Sprache abzufassen.
Für weitere Informationen sehen Sie die Studienordnung und die fachspezifische Prüfungsordnung
für das Fach „English-Speaking Cultures/Englisch“ ein, die Sie unter
dem Punkt Prüfungsordnungen finden.
Anmeldezeitraum
Es wird empfohlen, die Zulassung zur Bachelorarbeit bis spätestens zum Beginn des
6. Fachsemesters zu beantragen. Erfolgt die Anmeldung zu einem späteren Zeitpunkt,
kann eine abschließende Bearbeitung (Berechnung der Gesamtnote und Erstellung des
Abschlusses) bis Ende des 6. Semesters nicht sichergestellt werden.
Erklärung zum Plagiat
Zur Gewährleistung redlichen wissenschaftlichen Arbeitens reicht der/die Studierende
zusammen mit der Arbeit eine unterschrieben Bestätigung ein, dass die Arbeit von
ihm/ihr selbständig angefertigt wurde und alle verwendeten Quellen kenntlich gemacht
sind. Ein entsprechendes Formular findet sich auf dem Formularserver
des Fachbereichs oder auf dieser Seite unter dem Punkt „Plagiate“. Weiterhin
sollten Sie Ihrer Arbeit einen von beiden Seiten (Studierende/r und BetreuerIn)
unterschriebenen Betreuungskontrakt hinzufügen. Da Ihre BA-Arbeit ohne unterschriebenen
Betreuungskontrakt vom Prüfungsamt nicht akzeptiert wird, ist es ratsam gleich zu
Beginn des 6. Semesters den/die jeweilige ErstprüferIn während der Sprechzeit aufzusuchen.