Master-Studiengang Germanistik

Prüfungsordnungen

Master-Rahmenordnung

  • Allgemeiner Teil der Master-Prüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27. Oktober 2010  [http://www.dbs.uni-bremen.de/sixcms/media.php/66/AT-MPO-271010-vollst%E4ndig-ber.pdf]

    Der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 tritt mit Inkrafttreten der vorliegenden Ordnung außer Kraft. In begründeten Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auch noch später Prüfungen nach der Prüfungsordnung vom 13. Juli 2005 zulassen, wenn die Kandidatin/der Kandidat die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Fachspezifische Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge im Fachbereich 10

  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Germanistik“ vom 6.7.2011  [http://www.fb10.uni-bremen.de/studienzentrum/pdf/Germanistik-MPO-neu.pdf]

    Mit einer Änderung vom 14. Dezember 2011. Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Masterstudiengang Germanistik ihr Studium aufnehmen.

  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Germanistik“ vom 22.9.2008  [http://www.dbs.uni-bremen.de/sixcms/media.php/33/MPO-Germanistik-9-08.pdf]

    Die Prüfungsordnung vom 22. September 2008 tritt am 1. Oktober 2013 außer Kraft. Studierende, die bis zum 1. Oktober 2013 ihr Studium nicht beendet haben, wechseln in die Prüfungsordnung vom 6. Juli 2011. Über die Anerkennung von Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.

Anlagen zu den Prüfungsordnungen

Aufnahmeordnungen