Modellvorstellung:

Videoclip und Fotos ermöglichen einen virtuellen Gang durch Idee, Konzept und Modellgestaltung einer Ausstellung zu 1001 Nacht. Im Bagdad um 800 n. Chr., der runden Stadt des Friedens, spielen eine Reihe von Geschichten, in welchen auch der berühmte Kalif Harun ar-Raschid in Erscheinung tritt. Nicht selten mischte sich der Kalif unscheinbar und verkleidet unter das Volk. Eine historische Begebenheit. Unter seiner und auch den auf ihn folgenden Regentschaften blühten Wissenschaften, Kultur, Literatur und Alltagsleben in der damaligen Weltmetropole. Zunächst nähern sich die Besucher in einem Flugzeug (Passagierkabine) der runden Stadt; in ihren Gedanken, tragen sie gleich dem Gepäck, das sie mit sich führen, all die fabelhaften Imaginationen von 1001 Nacht, dem Orient und auch den täglichen, medialen Schreckensbildern des heutigen Bagdads mit sich. Dort angelangt wird sie die geheimnisvolle Dame aus der Geschichte vom „Träger und den drei Damen“ abholen, zunächst über den Markt führen und schließlich durch die Ausstellung begleiten. Auf dem Markt überlagern sich Geschichte und Gegenwart, zeugen prächtige Seidenstoffe und der Duft der Gewürze von Wohlleben und ausgedehnten Handelsbeziehungen. Der nun folgende Weg in das höfische Leben und den Palast der Abbasiden ist jedoch getrübt: Bombensplitter und zerstörtes Kulturgut konfrontieren die Erinnerung an die einst blühende Stadt mit der Realität von durch Krieg und Besatzung hervorgerufenen, allgegenwärtigen Spuren der Destruktivität. Die Begegnung von Geschichte und Gegenwart sind der Ausgangs- und Endpunkt des runden Ganges, der zunächst in eine aufblühende wie verzauberte Welt entlang der vier genannten Bereiche führt, bevor er zu seinem Ausgangspunkt der Gegenwart des heutigen Bagdads zurückkehrt. Das präsentierte Modell ist ein Ergebnis der Arbeit von Studierenden des Studienganges Kulturwissenschaften an der Universität Bremen im Wintersemester 2005/06 und Sommersemester 2006 aus dem Kurs 1001 Nacht: Rezeption, Fiktion, Musealität (Dr. Detlev Quintern).
 
   
  RealMedia-Datei, 50 MB