Allgemeiner Teil der Master-Prüfungsordnungen der Universität Bremen vom 27. Oktober 2010
[http://www.dbs.uni-bremen.de/sixcms/media.php/66/AT-MPO-271010-vollst%E4ndig-ber.pdf]
Der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 tritt mit
Inkrafttreten der vorliegenden Ordnung außer Kraft. In begründeten Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss
auch noch später Prüfungen nach der Prüfungsordnung vom 13. Juli 2005 zulassen, wenn die
Kandidatin/der Kandidat die Verzögerung nicht zu vertreten hat.