Spracheingangsvoraussetzungen
- Kenntnisse in einer Sprache, deren Literaturen Gegenstand der Lehre des Masterstudiengangs
ist: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch.
- Diese Kenntnisse müssen auf mindestens dem Niveau B2 des
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorliegen.
- Deutschkenntnisse, die die für die Universität Bremen allgemein geltenden Voraussetzungen
bezüglich deutscher Sprachkenntnisse gemäß der Ordnung über den Nachweis deutscher
Sprachkenntnisse an der Universität Bremen vom 15. August 2007 in der jeweils geltenden
Fassung erfüllen.
Die Bewerbung kann auch erfolgen, wenn das vorangegangene Studium bis zum Bewerbungsschluss
eines Jahres noch nicht abgeschlossen ist, jedoch Studien- und Prüfungsleistungen
im Umfang von mindestens 150 CP entsprechend fünf Studiensemestern erbracht worden
sind. Erfüllt die Bewerbung die weiteren Aufnahmevoraussetzungen nach § 1 Absatz
1e, kann die Zulassung unter der Bedingung des Nachweises des ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschlusses sowie des Nachweises der Sprachkenntnisse gemäß § 1 Absatz
1b – d bis zum 30. September desselben Jahres und der Vorlage entsprechender Urkunden
und Zeugnisse bis spätestens zum 31. Dezember desselben Jahres ausgesprochen werden.