Das Dekanat setzt sich zusammen aus dem Dekan,
dem stellvertretenden Dekan und dem Studiendekan:
Das Dekanat leitet den Fachbereich. Es setzt die Entscheidungen
des Fachbereichsrats
um und ist diesem verantwortlich.
Der Dekan vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule und
in überregionalen fach- und studiengangsspezifischen Gremien. Er führt
den Vorsitz im Fachbereichsrat und im Dekanat.
Das Dekanat ist für alle Angelegenheiten des Fachbereichs zuständig,
soweit es nicht per Gesetz anders geregelt ist. Es entscheidet im Rahmen der Richtlinien
des Dekans, der Entscheidungen und Beschlüsse des Rektors, des Rektorats, des Akademischen
Senats und des Fachbereichsrats
Der Studiendekan entscheidet über
- Musterstudienpläne und Studienordnungen
- Maßnahmen zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Lehre,
- Maßnahmen zur Evaluation der Lehre und
- Maßnahmen zur Sicherstellung des erforderlichen Lehrangebots, soweit nicht der Dekan
oder der Rektor als Dienstvorgesetzter zuständig ist.