Der Fachbereichsrat hat in seiner Sitzung vom 26. Mai 2010 eine Satzung (mitsamt
drei Anhängen) zum Qualitätsmanagement beschlossen.
Ziele des Qualitätsmanagements sind die Sicherung und Verbesserung der Qualität
von Lehre und Studienbedingungen in den Studiengängen des Fachbereichs 10. Dies
setzt insbesondere voraus: die Eignung und Motivation der Lehrenden wie der Studierenden,
die gegenseitige Wertschätzung und den respektvollen gegenseitigen Umgang aller
an Lehre und Studium Beteiligten, eine angemessene Betreuungsrelation von Studierenden
und Lehrenden, die Verfügbarkeit einer für Lehre, Studium und Prüfungen geeigneten
Infrastruktur (Räume, Zeit, technische Geräte, Software, Fachliteratur usw.) sowie
auf Studierbarkeit hin angelegte Studienprogramme.
Ziel des Qualitätsmanagements ist darüber hinaus die Schaffung und Sicherung eines
freudvollen und förderlichen Studienklimas für Studierende wie für Lehrende, das
zudem die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ermöglicht.
Lehre und Studium der im Fachbereich 10 angesiedelten Studiengänge unterliegen einem
Qualitätsmanagement, das in dieser Satzung geregelt wird. Das Qualitätsmanagement
beruht auf einer systematischen Kommunikation, Beobachtung, Bewertung und ggf. Intervention
in Lehre und Studium. Diese sind als (Qualitäts-)Kreislauf organisiert, der von
einem Ist-Soll-Abgleich ausgeht, aus diesem Maßnahmen entwickelt, die durchgeführt
und in einem erneuten Ist-Soll-Abgleich überprüft werden.