Studienkommission English-Speaking Cultures

In den Fachbereichen werden Studienkommissionen gebildet, die folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. Ermittlung des Lehrbedarfs auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnungen,
  2. Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrangebots und der mittelfristigen Lehrangebotsplanung,
  3. Mitwirkung bei der Erstellung des Lehrberichts und der Lehrevaluation,
  4. Mitwirkung an Studien- und Prüfungsordnungen sowie Musterstudienplänen.

Der Fachbereichsrat oder der*die Studiendekan*in kann einer Studienkommission weitere sachlich und zeitlich begrenzte Aufgaben übertragen. Die Beschlüsse der Studienkommissionen sollen bei den Zielvereinbarungen der Fachbereiche mit dem Rektor nach § 105 a Abs. 2 berücksichtigt werden.

Den Studienkommissionen gehören je zur Hälfte Mitglieder aus den Statusgruppen Hochschullehrende, und wissenschaftliche Mitarbeitende einerseits und studentische Vertreter*innen andererseits an, die vom Fachbereichsrat gewählt werden. Die Studienkommissionen wählen aus ihrer Mitte je den Vorsitz.